Ablauf und Kosten

- Gesetzlich Versichert

In unserer Praxis ist es möglich über die gesetzliche sowie die private Krankenkasse einzeltherapeutische Gespräche abzurechnen. Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die Vorgespräche lediglich ihre Chipkarte. 

 

Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht außerdem die Möglichkeit, sich im Rahmen einer oder mehrerer Sprechstunden vorzustellen, die aktuelle Problematik dabei einschätzen und einordnen zu lassen. Da es sich hier zunächst um wenige einzelne Gespräche handelt (die nicht automatisch eine anschließende psychotherapeutische Behandlung über gehen), ist es oft möglich zeitnahe Termine anzubieten. Falls es nach eingehender Klärung auf beiden Seiten zu einer Vereinbarung für eine folgende Psychotherapie kommt und die Kapazitäten ein Behandlungsangebot möglich machen, wird im Falle einer gesetzlichen Versicherung im Verlauf der vier sogenannten probatorischen Sitzungen ein Antrag an die Krankenkasse gestellt, der in der Regel bewilligt wird. Hierzu ist oft eine zusätzliche hausärztliche (kinderärztliche/psychiatrische) Vorstellung notwendig, bei der die:der hausärztliche Kolleg:in einen Konsiliarbericht ausstellt. Im diesem Bericht sind medizinische Informationen über die:den Patient:in zu finden, bspw. welche körperlichen Symptome oder Beschwerden vorliegen und ob etwas möglicherweise gegen den Beginn einer Psychotherapie spricht.  

 

 

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Gesprächstermine selbst zu bezahlen oder die Kostenfrage über die Private Krankenversicherung abzuwickeln.  Im Folgenden finden Sie Informationen zu diesen Aspekten.

 

- Privat versichert

Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden regulär von den privaten Krankenkassen übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden, sollten Sie sich so früh wie möglich erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist und welche Formalitäten dazu nötig sind.  Formal finden bei privat Versicherten vier sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen wir einander kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen möchten. Anschließend wird ein Stundenkontingent bei der Kasse beantragt. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 870).  Es werden Rechnungen über die abgehaltenen Sitzungen erstellt, die zunächst durch Sie abgegolten werden, die Sie jedoch bei Ihrem Versicherer einreichen und die Ihnen später von diesem erstattet werden.  Möglicherweise wird Ihre Krankenkasse für einige Sitzungen auch nur einen Teil des in Rechnung gestellten Betrages übernehmen. 

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den fünf probatorischen Sitzungen, diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP.

 

Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei 

Um die psychotherapeutische Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde  2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus.

 

Selbstzahler 

Coaching- und Beratungsangebote werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch bei einer Psychotherapie besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Es entsteht dann keine Pause, in der der Therapieantrag von der Kasse geprüft werden muss und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Sollten Sie später Versicherungsabschlüsse planen, bei denen ein Gesundheitscheck gefordert wird, kann dies von Vorteil sein.  Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Regelsatz für eine Sitzung (50 Minuten) in unserer Praxis beträgt aktuell 118,03 €. Es fallen jedoch auch Kosten zusätzlich zur Sitzungsgebühr an (z.B. für das Erstellen einer biografischen Anamnese und die Auswertung diagnostischer Fragebögen).