Elektronische Patient:innenAkte (ePA)

Die elektronische Patient:innenakte (ePA) ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. In ihr können medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Ärzt:innenbriefe gespeichert und für Behandlungen zugänglich gemacht werden.

 

Besonderheiten in der Psychotherapie

Auch im Bereich der Psychotherapie kann die ePA genutzt werden. Dabei gilt:

  • Die ePA ersetzt nicht die psychotherapeutische Dokumentation
  • Es erfolgt kein automatischer Datenaustausch zwischen Praxis und ePA
  • Dokumente werden gezielt und nur nach Entscheidung der Patient:innen eingestellt

Psychotherapeutische Inhalte gehören zu besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Welche Informationen in der ePA gespeichert werden, wird daher individuell entschieden.

 

Wer entscheidet über die Inhalte?

Die ePA ist eine versichertengeführte Akte. Das bedeutet:

  • Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie die ePA nutzen
  • Sie legen fest, welche Inhalte gespeichert werden
  • Sie bestimmen, wer Zugriff auf welche Daten erhält

Der Zugriff durch Behandelnde erfolgt nur im Behandlungskontext und mit entsprechender Berechtigung.

 

Opt-out-Regelung (aktuelle Änderung)

Mit der Einführung der sogenannten „ePA für alle“ gilt seit 2025 ein neues Verfahren:

  • Für gesetzlich Versicherte wird automatisch eine elektronische Patient:innenakte angelegt, wenn kein Widerspruch erfolgt
  • Wenn Sie keine ePA wünschen, müssen Sie aktiv widersprechen (Opt-out)
  • Der Widerspruch kann über die Krankenkasse oder die ePA-App erfolgen

Das bedeutet:
Wenn Sie nichts unternehmen, wird eine ePA für Sie eingerichtet und kann im Behandlungskontext genutzt werden.

 

Welche Daten werden gespeichert?

In der ePA können unter anderem enthalten sein:

  • Diagnosen und Befunde
  • Arzt- und Entlassbriefe
  • Medikationsdaten
  • Abrechnungsdaten der Krankenkassen

Ein Teil dieser Daten kann automatisch übermittelt werden, andere werden von Behandelnden eingestellt.

 

Zugriff und Nutzung

Im Rahmen der Behandlung können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf Inhalte der ePA zugreifen, sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt.

Wichtig ist:

  • Die ePA enthält nicht zwingend alle relevanten Informationen
  • Sie ersetzt kein persönliches Gespräch oder die Anamnese

 

Freiwilligkeit und Entscheidung

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Auch wenn eine Akte automatisch angelegt wird, können Sie:

  • der Nutzung insgesamt widersprechen
  • einzelne Funktionen einschränken
  • Zugriffsrechte individuell vergeben oder entziehen

         ... Widerspruch gegen die ePA oder Fragen 

 

Wenn Sie Fragen zur elektronischen Patient:innenakte haben oder unsicher sind, wie Sie damit umgehen möchten, sprechen Sie uns gerne an.