Die elektronische Patient:innenakte (ePA) ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. In ihr können medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Ärzt:innenbriefe gespeichert und für Behandlungen zugänglich gemacht werden.
Auch im Bereich der Psychotherapie kann die ePA genutzt werden. Dabei gilt:
Psychotherapeutische Inhalte gehören zu besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Welche Informationen in der ePA gespeichert werden, wird daher individuell entschieden.
Die ePA ist eine versichertengeführte Akte. Das bedeutet:
Der Zugriff durch Behandelnde erfolgt nur im Behandlungskontext und mit entsprechender Berechtigung.
Mit der Einführung der sogenannten „ePA für alle“ gilt seit 2025 ein neues Verfahren:
Das bedeutet:
Wenn Sie nichts unternehmen, wird eine ePA für Sie eingerichtet und kann im Behandlungskontext genutzt werden.
In der ePA können unter anderem enthalten sein:
Ein Teil dieser Daten kann automatisch übermittelt werden, andere werden von Behandelnden eingestellt.
Im Rahmen der Behandlung können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf Inhalte der ePA zugreifen, sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt.
Wichtig ist:
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Auch wenn eine Akte automatisch angelegt wird, können Sie:
Wenn Sie Fragen zur elektronischen Patient:innenakte haben oder unsicher sind, wie Sie damit umgehen möchten, sprechen Sie uns gerne an.